Fraktionen

Fraktionen

§1. Fraktions-Hopping

Um “Fraktions-Hopping” vorzubeugen, tritt nach dem Verlassen einer offiziellen Fraktion eine Sperre von 5 Tagen ein. In dieser Zeit darf keine andere offizielle Fraktion mehr betreten werden. Eine Fraktionssperre kann durch die Fraktionsverwaltung aufgehoben werden, wenn ein triftiger RP-Strang besteht. Dies muss stets vorher bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden. Ausnahme: Der Wechsel zwischen den Staatsfraktionen. Hierbei ist der maximale Rang auf Rang 4 limitiert. Ausnahmen sind bei der Fraktionsverwaltung anzufragen. Eine Fraktionssperre ist charakterübergreifend.

§2. Bloodout

  • Ein Bloodout ist vollständig vollzogen, sobald die getötete Person mittels Kopfschuss final getötet wurde.
  • Bei einem Bloodout vergisst die Person alle Zusammenhänge und Situationen, welche mit der Gruppierung zusammenhängen.
  • Ein administrativer Bloodout kann bei Inaktivität der Person (mind. 1 Woche nicht mehr auf dem Server ohne Abmeldung) bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.

§3. Stürzungen

  • Eine Stürzung darf nur mit einem triftigen Grund und einer absoluten Mehrheit der Fraktionsmitglieder bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.
  • Eine Stürzung ist nicht direkt ein Bloodout.
  • Nach einer erfolgreichen Stürzung muss die Person den Rang niederlegen. Mit Einverständnis der neuen Fraktionsleitung kann die Person einen anderen Rang annehmen.

§4. Inoffizielle Fraktionen

  • Inoffizielle Fraktionen dürfen maximal eine Mitgliederzahl von 10 Personen haben.
  • Inoffizielle Fraktionen dürfen nur mit 6 Personen gleichzeitig agieren.
  • Bei einer gemeinsamen Fraktionsangelegenheit darf maximal ein Helikopter verwendet werden.

§5. Offizielle Fraktionen

  • Offizielle Fraktionen dürfen maximal eine Mitgliederzahl von 35 Personen haben.
  • Offizielle Fraktionen dürfen mit maximal 30 Personen gleichzeitig agieren.
  • Das LSMD, das LSPD und die National Guard sind von Mitgliederlimitierungen ausgeschlossen.
  • Unter Fraktionsangelegenheiten versteht man Aktionen, welche gemeinsam als Fraktion durchgeführt werden.

§5.1 Bad-Fraktionen

  • Jede Bad-Fraktion darf maximal eine Route für sich beanspruchen. Damit ist das Besetzen und Verteidigen dieser gemeint.
    • Die beanspruchte Route muss verteidigt werden und gehört alleinig der Fraktion.
    • Man darf andere Fraktionen für Gegenleistungen (Geld, Verkauf an die Fraktion, andere Mittel) auf der Route farmen lassen.
    • Der Besitzer der Route darf keine Fraktion kostenlos farmen lassen.
    • Illegale Routen können mittels einem gewonnenen Kriegsvertrag oder Verkauf der Illegalen Route von anderen Offiziellen Bad-Fraktionen übernommen werden.
  • Bad-Fraktionen müssen für Fraktionsangelegenheiten- oder Aktionen entweder im Fraktionshändler kaufbare Fahrzeuge oder genehmigte Privatfahrzeuge verwenden.
    • Diese Fahrzeuge müssen vorher bei der Fraktionsverwaltung genehmigt werden. Es dürfen nur zur Fraktion passende Fahrzeuge genehmigt werden.
    • Zu Fahrzeugen zählen: Kraftfahrzeuge, Lastkraftwagen, Motorräder, Fahrräder, Helikopter, Flugzeuge und Boote.
  • Bad-Fraktionen dürfen bei Fraktionsangelegenheiten maximal einen Helikopter benutzen.
  • Bad-Fraktionen müssen ihre Fahrzeuge in Farbe(n) der Fraktion lackieren. Sollten sie mit einem Fahrzeug in einer anderen Farbe verwenden, gelten die Regeln der Zivilisten.
  • Benötigen mindestens eine klare Fraktionsfarbe.
  • Die Kleidung muss folgenden Kriterien entsprechen:
    • Bad-Fraktionen müssen eine ihrer Fraktion angemessenen Kleidung mit ihrem Konzept vorstellen.
    • Jede Fraktion muss Kleidung tragen, welche ihr klar zugeordnet werden kann. Dabei müssen die Fraktionsfarben widergespiegelt werden.
    • Für Fraktionsangelegenheiten muss Fraktionskleidung getragen werden.
    • Kleidungsstücke, die durch einen Fraktionspunkt erworben wurden, müssen verpflichtend getragen werden. In diesem Fall dürfen die restlichen Kleidungsstücke frei gewählt werden, jedoch muss die frei auswählbare Kleidung passend zu der Struktur der jeweiligen Bad-Fraktion gewählt sein.
  • Fraktionen können maximal zwei eigene, Kleidungsstücke mittels Fraktionspunkt erwerben.
  • Zu diesen Kleidungsstücken gehören:
    • Westen
    • Oberteile
    • Hosen

§5.2 Streetfights / Revierkämpfe

  • Eine Bad-Fraktion darf mit den untenstehenden Nahkampfwaffen auch ohne einen Baseraid-Antrag das Fraktionsgelände einer anderen Bad-Fraktion angreifen, um diese für 30 Minuten zu besetzen:
    • Baseballschläger,
    • Billard Kö
    • Golfschläger
    • Hammer
    • Schlagring
  • Für ein Revierkampf muss ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund gegeben sein.
  • Die angegriffene Bad-Fraktion darf sich nur mit den oben stehenden Nahkampfwaffen verteidigen.
  • Der Beginn eines Streetfights muss vor dem Betreten des Fraktionsgeländes angekündigt werden. Anschließend müssen 10 Minuten verstreichen, bevor der Streetfight beginnen darf.
  • Von Medizinern wiederbelebte Fraktionsmitglieder dürfen sich nicht mehr am Streetfight beteiligen.
  • Nach dem Starten eines Streetfights besteht ein Cooldown von 3 Stunden für die angreifende Bad-Fraktion, bevor ein weiterer Streetfight gestartet werden darf.

§5.3 Untergruppierungen

  • Untergruppierungen sind eine Untergruppe einer Staats/Neutralen Fraktion.
  • Untergruppierungen müssen mittels Konzept bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.
  • Mit einer Untergruppierung steigt die maximale Mitgliederzahl für die Neutrale Fraktion um 10 Personen.
  • Das Limit, wie viele Mitglieder die Untergruppierung einer Staatsfraktion haben darf entscheidet die Fraktionsverwaltung oder das Highteam.

§6 Staatsfraktionen

  • Das Hausverbot staatlicher Fraktionen darf maximal 4 Wochen betragen.
  • Das LSPD und FIB darf maximal zwei Helikopter (insgesamt) pro Fraktionsangelegenheit verwenden.

§6.1 FIB

Das Federal Investigation Bureau dient zum Schutz der Verfassung und für den Schutz der Bürger.

Folgende Regelungen gelten für das FIB:

  • Das FIB darf Langwaffen nur während eines Einsatzes am Mann tragen. Maschinenpistolen zählen nicht dazu.
  • Das FIB darf sich in Bad-Fraktionen einschleusen.
  • Das FIB darf eigenständig Ermittlungen führen.
  • Das FIB darf Gebrauch von erweiterten Verhör Methoden machen.
  • Bei Undercover Ermittlungen (Ermittlungen ohne erkenntliche Kleidung) dürfen keine Langwaffen mitgeführt werden.

§6.2 National Guard

Die National Guard ist für die Sicherung der staatlichen Integrität verantwortlich.

  • Die Militärbasis ist stets eine Sperrzone. Mit unmittelbarem Beschuss ist zu rechnen.
  • Die National Guard darf ihre Basis nicht verlassen, außer es liegt ein Auftrag vor. Dieser ist gegeben, wenn:
    • das Parliamentsgebäude patrouilliert werden soll,
    • eine Luftüberwachung durchgeführt werden soll,
    • ein Staatsgebäude angegriffen wird,
    • der Nationale Sicherheitsrat oder mindestens der Dienstgrad Major zur Mobilisierung befiehlt,
    • ein Training durchgeführt werden soll.
  • Unter folgenden Voraussetzungen darf eine Mobilisierung der National Guard durchgeführt werden:
    • Der Staat droht die Kontrolle über sein Gebiet zu verlieren.
    • Entführung oder Angriff von/auf höchstrangigen Beamten
    • Angriff auf staatliche Gebäude
  • An folgenden Situationen darf sich die National Guard niemals beteiligen:
    • geplante Razzien
  • Bei einem Training gilt ein Einmischungs-Verbot: Solange die National Guard nicht angegriffen wird, dürfen diese in keine Kämpfe eingreifen, denen sie begegnen.
  • Mitglieder der National Guard dürfen sich, unabhängig vom Aufenthaltsort, bei Angriffen verteidigen.
  • Für die National Guard erhaltene Bewaffnung darf nur im aktiven Dienst getragen werden. Diese ist vor Dienstende einzulagern.
  • Die Bewaffnung von Fahrzeugen darf nur gegen andere Fahrzeuge verwendet werden.
  • Die Military Police ist zuständig für die Strafverfolgung gegen Angehörige der National Guard.
  • Die Military Police darf die Basis immer verlassen. Hierbei gilt ein Einmischungs-Verbot.

§6.3 Los Santos Police Department

Das Los Santos Police Department ist für den allgemeinen Schutz der Bürger und für die Bekämpfung der Kriminalität zuständig.

Folgende Regelungen gelten für das LSPD:

  • Vollzugsbeamte dürfen Langwaffen nur während eines Einsatzes am Mann tragen. Maschinenpistolen zählen nicht hinzu.
  • Bei Undercover Ermittlungen (Ermittlungen ohne erkenntliche Kleidung) dürfen keine Langwaffen mitgeführt werden.
  • Das aktive Patrouillieren der illegalen Routen ist ausschließlich der Major Crimes Division in Ermittlungen gestattet.

§6.4 Los Santos Medical Department

Das Los Santos Medical Department ist für den gesundheitlichen Schutz der Bürger zuständig.
Das LSMD muss jede anfragende Person behandeln. Eine Ausnahme bildet sich, wenn jeweilige Person sich durchgehend daneben benimmt (Durch Provokationen o.a.).

§6.5 Department of Justice

  • Das Department of Justice ist für die Strafverfolgung und Rechtsprechung der Bürger zuständig.
  • Das DOJ ist zur Neutralität verpflichtet.
  • Das DOJ kann eine Untersuchungshaft von maximal 24 Stunden anordern. Zeiten über den 24 Stunden muss bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.

§6.6 Parliament

Das Parliament ist eine Demokratische Einrichtung, das sich aus dem Stadt & Bundesrat, dem Justizrat, sowie den Leitungen der Staatsfraktionen zusammen setzt.

Das Parliament bildet sich aus folgenden Ausschüssen:

  • Justizrat
  • Sicherheitsrat
  • Commission of San Andreas

Des weiteren steht es dem Parliament frei, weitere Ausschüsse zu gründen.

Der Sicherheitsrat bildet sich aus folgenden Personen und ist für den Ausruf der National Guard, sowie der Nationalen Sicherheit zuständig:

  • (Stellv.) Leitung des FIB
  • (Stellv.) Leitung des LSPD
  • (Stellv.) Leitung der National Guard
  • Bundesratsvorsitzende und Vorsitzender des Stadtrat (Überwachungsfunktion)

§6.7 U.S Marshal Service

Folgende Regelungen gelten für den U.S Marshal Service:

  • Vollzugsbeamte dürfen Langwaffen nur während eines Einsatzes am Mann tragen. Maschinenpistolen zählen nicht hinzu.
  • Der U.S Marshal Service darf maximal einen Fraktionshelikopter pro Fraktionsangelegenheit verwenden.

§7. Mechaniker

  • Mechaniker dürfen maximal das fünffache des Einkaufpreises bei einem Tuning verlangen.

§8. Fraktionskasse

Das Geld der Fraktionskasse aller Fraktionen (Staat, Neutral sowie Bad) darf nicht für private Zwecke verwendet werden, sondern ausschließlich für Fraktionsangelegenheiten. Das Entwenden von Geld aus der Fraktionskasse oder von Gegenständen aus dem Fraktionslager ist nicht gestattet, es sei denn, es ist klar nachvollziehbar, dass man selbst den Gegenstand in das Lager/Kasse gelegt hat.

§10. Kriege

  • Ein Konflikt zwischen zwei Bad-Fraktionen kann durch einen Kriegsvertrag geregelt werden. Der Kriegsvertrag kann durch Zustimmung beider Fraktionen vereinbart werden.
  • Ein Krieg kann aber auch ohne gegenseitige Zustimmung von einer Fraktion erklärt werden, sofern die Zustimmung der Fraktionsverwaltung vorliegt.
  • Ebenfalls behält sich die Administration und die Fraktionsverwaltung das Recht vor, den Krieg jederzeit zu beenden. Der gewisse Bereich der Kriegsführung kann durch die Administration oder der Fraktionsverwaltung jederzeit administrativ gesperrt werden.

§10.1 Gründe für einen Krieg

Für einen Krieg muss immer einer der folgenden Gründe erfüllt sein, um einen Krieg bei der Fraktionsverwaltung anzufragen.

Folgenden Gründe für einen zukünftigen Krieg zwischen Fraktionen:

  • Das Fordern von Routen von einer anderen Fraktion
  • Das Angreifen von privaten Gebieten (Fraktionsanwesen)
  • Eine Eskalation zwischen zwei Fraktionsleitungen. (Mitglieder, die der Leitungsebene angehören ebenfalls sind, ausgenommen)
  • Ein langer und nachvollziehbarer RP-Strang.
    Ein nachvollziehbarer RP-Strang kommt zustande, sofern Konflikte entstehen und diese nicht mit Worten geklärt werden können und über einen längeren Zeitraum andauern.

§10.2 Formalitäten eines Kriegskonzeptes

Ein Kriegsvertrag muss mindestens eine 500 Zeichen Begründung im Fließtext haben, warum die angreifende Fraktion diesen Vertrag stellen will. Hintergrund ist, dass jede aktive Person, die den Vertrag liest, wissen muss, ob der Vertrag hinreichend gestellt wird.

§10.3 Während des Krieges

Folgende Aktionen dürfen während eines Krieges nicht ausgeübt werden:

  • Sofern der Kriegsvertrag gestellt wurde, dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden. Ersatzbank ist inkludiert.
  • Das über mäße melden von Regelbrüchen der gegnerischen Fraktion
  • Das über mäße ausüben von Regelbrüchen einer Partei, welche sich in einem Krieg befindet. (Sofern dies der Fall ist, erhält die gegnerische Fraktion einen Punkt gutgeschrieben.)
  • Das unnötige Provozieren von Situationen
  • Das Überfallen von Mitgliedern einer gegnerischen Fraktion
  • Sollte gegen Regeln eines Kriegsvertrages verstoßen werden, so erhält die gegnerische Fraktion einen Punkt.

§10.4 Nach dem Krieg

  • Die Partei, welche den Krieg verloren hat, muss ausnahmslos allen aufgeführten Forderungen im Kriegsvertrag nachkommen.
  • Ein Kriegsvertrag darf alle 4 Wochen nach Ablauf des vorherigen gestellt werden.

§11. Korruption

Die Korruptionsregel gilt ausschließlich für Staatsfraktionen.

  • Korruption beschreibt ein Verhalten, welches gezielt der Fraktion oder dem Staat schadet. Ebenfalls ist das Foltern für alle Staatsfraktionen, außer dem FIB verboten.
    • Sollte ein FIB Agent von Dritten erwischt werden, so muss die Person dafür bestraft werden.
  • Korruption muss bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.
    • Sollte die Korruption auffliegen, muss seitens der Leitung gehandelt werden.
  • Das Verkaufen von Waffen (Asservatenkammer/Ausrüstung) ist verboten.

Folgende Personen dürfen nicht Korrupt sein:

  • Mitglieder der Internal Affairs Division (UG des LSPD)
  • Mitglieder des S.W.A.T. (UG des LSPD)
  • Mitglieder der Major Crimes Division (UG des LSPD)
  • Mitglieder des FIB
  • Mitglieder von Führungsebenen der Staatsfraktionen
  • Richter & Staatsanwälte des Department of Justice
  • Mitglieder der National Guard

§12. Aufbauschutz

Neue Fraktionen genießen, solange erwünscht, einen Aufbauschutz. Während dieses Zeitraums dürfen sie nicht gezielt von anderen Fraktionen angegriffen werden. Wenn eine Fraktion im Aufbauschutz provoziert oder selbst gegen andere Fraktionen vorgeht, verfällt ihr Aufbauschutz.

§13. Immunität

Mediziner sind unantastbar und dürfen, solange sie klar als Arzt identifizierbar sind, nicht angegriffen, ausgeraubt oder entführt bzw. als Geisel genommen werden.

§14. Forderungen

Eine Forderung kann von Bad-Fraktionen an andere Bad-Fraktionen gestellt werden, sofern ein schwerwiegender Grund vorliegt
Dies beinhaltet, ist aber nicht eingeschränkt auf: Routendiebstahl, Tötung von Fraktionsmitgliedern, provokantes Verhalten einer gesamten Fraktion.

  • Der Wert der Waren oder Geld darf nicht die Summe von $2.000.000 überschreiten.
  • Die Fraktion muss einen realistischen Zeitraum genannt bekommen haben, in dem diese Forderung bezahlt werden muss.
    • In diesem Zeitraum dürfen keine Aktionen gegen die Fraktion gestartet werden, sofern diese nicht gezielt Handlungen provoziert.
    • Werden dennoch Aktionen gestartet, so verfällt die Forderung.
  • Sollte die Fraktion die Forderung nicht begleichen, so darf ein Kriegsvertrag gestellt werden.
  • Personen, welche unter einer Woche innerhalb der Fraktion sind, dürfen nicht an Gefechten resultierend aus Forderungen teilnehmen.
  • Sollten Forderungen ungerecht gestellt werden, hat die Fraktionsverwaltung das Recht, die gestellte Forderung aufzuheben.